Ambulante Nachsorge Sucht

Die ambulante Suchtnachsorge empfiehlt sich für Menschen, die eine stationäre oder ganztagsambulante Entwöhnungsbehandlung abgeschlossen haben.

Sie wird bereits in der Klinik beantragt, so dass ein nahtloser Wechsel in die anschließende Nachsorge möglich ist.

Das Angebot erfolgt in Form von Gruppen- und Einzelgesprächen. In der Nachsorge werden die in der Rehabilitation erworbenen Verhaltensweisen und Einstellungen erprobt, nachhaltig gesichert und weiter gefestigt, so dass rückfallgefährdende Situationen und Krisen durch erlernte Kompetenzen angemessen bewältigt werden können. Die Nachsorge unterstützt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Transfer des Erlernten in den Alltag und bei der Sicherung des Rehabilitationserfolgs.

Ziel der Nachsorge ist die dauerhafte Erhaltung und Festigung der Suchtmittelabstinenz. Dies wird insbesondere durch Unterstützung in Krisenfällen, Verhinderung von Rückfällen sowie durch die Erhaltung der Abstinenzmotivation und gegebenenfalls der Erwerbsfähigkeit erreicht.

Die Ambulante Nachsorge wird von der Rentenversicherung für 6 Monate bei 22 Einheiten bewilligt und kann im Einzelfall um weitere 6 Monate verlängert werden. Die 22 Einheiten beinhalten Einzel- und oder Gruppengespräche sowie zwei Angehörigengespräche. Diese Gesprächseinheiten werden wöchentlich angeboten wodurch über 6 bis 12 Monate die Festigung der Abstinenz abgesichert werden kann.

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Linda Geßner

Linda Geßner
Diplom-Sozialarbeiterin, Suchttherapeutin Psychodrama
Telefon: (06105) 24676

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Sabine Wolf-Hoock

Sabine Wolf-Hoock
Diplom-Pädagogin, Sozialtherapeutin
Telefon: (06105) 24676

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