| | Ambulante
Rehabilitation
Die Jugend-, Drogen- und Suchtberatung
ist als Einrichtung des diakonischen Suchthilfeverbundes Südhessen
durch die Kranken- und Rentenversicherung zur Durchführung
ambulanter Behandlung im Rahmen der medizinischen Rehabilitation
anerkannt.
Die ambulante Rehabilitation ist für alkohol- und/oder drogenabhängige
Menschen geeignet, die
eine klare Abstinenzentscheidung getroffen haben
in stützenden sozialen Bezügen leben
ein bestehendes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis
haben,
oder für die die Aufnahme eines solchen ein realistisches
Ziel ist
Für die Ambulante Rehabilitation werden vom Rentenversicherungsträger
40 Therapieeinheiten im Zeitraum von 6 Monaten bewilligt.
Eine poststationäre Behandlung (Nachsorge) ist dann angezeigt,
wenn einzelne Teilziele der stationären Behandlung noch nicht
erreicht wurden. In einem Zeitraum von 6 Monaten werden 20 Therapieeinheiten
bewilligt.
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